Hahnemann und die ‚Klassische Homöopathie‘
Die sogenannte ‚Klassische Homöopathie‘ betrachtet den Menschen in seiner körperlichen und seelischen Gesamtheit. Die mögliche Wirkweise der ‚Klassischen Homöopathie‘ beruht auf dem Prinzip „similia similibus curentur“ („Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt“), welches der Arzt und Chemiker Dr. Samuel Hahnemann 1810 entwickelte. Eine Substanz, die beim Gesunden gewisse Krankheits-Symptome erzeugt, heilt nach den Erfahrungen Hahnemanns ähnliche Erscheinungen beim Kranken.
Hahnemann verdünnte seine Arzneien und wandte zugleich die Prinzipien der Potenzierung an. Er strebte danach, so die Wirkung der Arzneimittel in Form einer „Information” vom Grundstoff zu lösen und zu verstärken. Diese Vorstellung ist nicht im Einklang mit der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin genannt. Das so dynamisierte und potenzierte Arzneimittel wirkt, seiner Auffassung nach, sanft aber zugleich tiefgehend in allen Seinsebenen und aktiviert – so seine Erkenntnis – so die Selbstheilungskräfte.
‚Klassische Hömöopathie‘ in meiner Praxis
Bei einem ausführlichen Anamnese-Gespräch nehme ich mir viel Zeit für Sie und ermittle mit Sorgfalt die Symptome und Umstände Ihrer Krankheit. So entsteht ein genaueres Bild Ihrer Person bzw. Ihrer Grundkonstitution. Ich suche nach der Ursache einer Störung der „Lebenskraft“ bzw. des aus dem Gleichgewicht geratenen Organismus. Der Schlüssel zu Ihrer Genesung liegt in Ihrer individuellen körperlichen und seelischen Verfassung.
Der Gesetzgeber erkennt – im Gegensatz zur evidenzbasierten Medizin – Homöopathie als besondere Therapierichtung an, hat sie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, monographiert die Inhaltsstoff und regelt auch die Qualitätsparameter.
Soweit homöopathisch zubereitete Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheidet das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.
Außer den klassischen Einzelhomöopathika , die ich nach sorgfältiger Repertorisierung einsetze, verordne ich bei entsprechender Indikation auch gerne zugelassene Komplexmittel. Das sind Homöopathika mit mehreren Wirkstoffen, viele davon mit konkreten Anwendungsgebieten.
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